Sicherheitsbeeinträchtigung und Lärmbelästigung B 45 in Gammelsbach

Gammelsbach/Odenwaldkreis – Bürgerinnen und Bürger aus Gammelsbach wandten sich vor einiger Zeit an die Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beerfelden, so die Fraktionssprecherin Elisabeth Bühler-Kowarsch.

Die Sicherheitsbeeinträchtigung durch zu schnelles Fahren und die Lärmbelästigung an der B 45 in Gammelsbach wurden kritisiert.

Auch bei einem Ortstermin in Gammelsbach konnten die GRÜNEN hautnah erleben, mit welcher Geschwindigkeit gerade LKWs von Beerfelden kommend nach Gammelsbach hineinfahren. Im Bereich Neckartalstraße 1 bis 17, Steingrund, Am Freudenberg und Karl-Hans-Strobl-Straße sind die Anlieger durch großen Lärm und überhöhte Geschwindigkeiten beeinträchtigt. Seit Einführung der LKW Maut wird die B 45 verstärkt als Nord-Süd Verbindung genutzt, um die Kosten der Maut zu sparen.

Die GRÜNEN schickten einen Fragekatalog an das Ministerium und baten um Stellungnahme. Jetzt liegt die Antwort vor.

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung teilte mit, das verkehrsbehördliche Maßnahmen aus Lärmschutzgründen nach den Lärmschutz-Richtlinien-StV- des Bundes in Betracht kommen, „wenn der Beurteilungspegel den hier anzusetzenden Richtwert von 72 dB(A) am Tag bzw. 62 dB(A) für Dorf – und Mischgebiete übersteigt und die Maßnahme verhältnismäßig ist.

Im März dieses Jahres wurde daher in Gammelsbach eine schalltechnische Untersuchung an der B 45 durchgeführt. „Die größten Belastungen liegen an der Neckartalstraße 1 mit 66,6 dB(A) am Tag und 60,3 dB(A) in der Nacht vor“. „Danach werden die Richtwerte an allen Gebäuden unterschritten“.

Zur Problematik, dass in Gammelsbach auch innerörtlich teilweise Tempo 60 zulässig ist, wurde mitgeteilt, dass dies aus Lärmschutz- und Verkehrssicherheitsaspekten nicht zu beanstanden sei. Nach Auskunft der Polizei haben sich in dem fraglichen Bereich in den Jahren 2014 bis 2016 keine Unfälle ereignet.

Der Gammelsbacher Ortsbeirat forderte bereits im März 2014 eine durchgängige Geschwindigkeit von 50 km im gesamten Ortsbereich von Gammelsbach.

Bei einer erneuten Überprüfung, so das Ministerium wurde im vergangenen Jahr festgestellt, dass die Interessen der Radfahrer bei dieser Regelung – Tempo 50 und Tempo 60 – nicht ausreichend berücksichtigt werden. Daher sei es in naher Zukunft wahrscheinlich, dass wieder eine innerörtliche Regelgeschwindigkeit von Tempo 50 durchgehend gültig sei.

Dann wäre, so die GRÜNEN, das Anliegen des Ortsbeirates Gammelsbach verwirklicht worden.

 

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