Zweites Gleis am Bahnhof Hetzbach – Neue Kriterien Fördermittel

Hetzbach – Die Fraktionssprecherin der Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Oberzent, Elisabeth Bühler-Kowarsch, hat Informationen zur Situation zum Bau eines zweiten Gleises am Bahnhof Hetzbach und über die Finanzierungsmöglichkeiten eingeholt. Der Bahnhof Hetzbach benötigt ein zweites Gleis, damit dort ein Stundentakt nach Eberbach/Darmstadt/ Frankfurt umgesetzt werden kann. Dies wäre für die Stadt Oberzent ein wichtiger Baustein für einen zukunftsfähigen ÖPNV. Bei der Fusion äußerten die Bürger*innen mehrheitlich, dass der Ausbau des ÖPVN in der Stadt Oberzent dringend erforderlich sei.

In diesem Zusammenhang sei sehr interessant, dass voraussichtlich zukünftig über rein finanzielle Nutzen hinausgehende Aspekte beim Bahnstreckenausbau berücksichtigt werden sollen. Bisher hat sich das Förderkriterium „rein finanzieller Nutzen“ stets zu Lasten der ländlichen Regionen ausgewirkt, denn in den Städten, wo mehr Menschen wohnen, ist selbstverständlich auch das Fahrgastaufkommen höher und damit die Kosten/Nutzen Relation besser.

Auf Grundlage der für das Land Hessen getroffenen Aufgabenzuweisungen ist die Prüfung eines entsprechenden Angebotskonzeptes eine kommunale Aufgabe. Sie erfolgt in Zusammenarbeit mit dem RMV, im Rahmen der Aufstellung der Nahverkehrspläne. Das Land kann diese Aufgabe mangels Zuständigkeit nicht übernehmen, so die Informationen.

Der RMV lässt derzeit eine Machbarkeitsstudie für ein umfassendes Maßnahmenkonzept zur Verbesserung des Verkehrsangebots auf der Odenwaldbahn erarbeiten, die auch den südlichen Abschnitt und damit auch Hetzbach umfasst. Die Machbarkeitsstudie soll Anfang des Jahres 2020 abgeschlossen werden. Nach Vorliegen der Ergebnisse dieser Studie ist durch die Aufgabenträger des Personennahverkehrs zu entscheiden, welches Verkehrskonzept auf der Odenwaldbahn mit welchen erforderlichen Ausbaumaßnahmen zur Umsetzung kommen soll.

Danach kann dann das weitere Vorgehen zur Umsetzung der ermittelten Maßnahmen abgestimmt werden. Durch die im Rahmen der Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) des Bundes beabsichtigte Aufstockung der Fördermittel und Ausweitung der Fördertatbestände ist damit zu rechnen, dass sich die Finanzierungsmöglichkeiten deutlich verbessern werden. Außerdem sollen auch Möglichkeiten eröffnet werden, über rein finanzielle Nutzen hinausgehende Aspekte zu bewerten oder bei besonderem Bundesinteresse und/oder besonderem Interesse der Kommunen und Länder eine anteilige Bundesfinanzhilfe zu ermöglichen. Wie sich die Voraussetzungen im Einzelnen darstellen werden, ist dem weiteren Gesetzgebungsverfahren und der konkreten Ausgestaltung durch den Bund vorbehalten.

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