Entschuldungshilfen für fusionswillige Kommunen jetzt gesetzlich geregelt!

 

Beerfelden – Wie die Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beerfelden mitteilt, wurde am 29. Dezember 2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen veröffentlicht, dass fusionswillige Gemeinden teilentschuldet werden können. Die Änderung der Gemeindegrenzen muss freiwillig geschehen. Für die Teilentschuldung werden nicht in Anspruch genommene Mittel aus dem Schutzschirm-Verfahren verwendet.

Am 20. Dezember 2015 wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung im Hessischen Landtag verabschiedet, darüber informierte die grüne Landtagsabgeordnete Martina Feldmayer, die für den Odenwaldkreis zuständig ist.

Bei der geplanten Fusion der vier Oberzent-Kommunen (Beerfelden, Rothenberg, Sensbachtal und Hesseneck), die einen Schuldenstand von 8.865.473 Euro haben, wurde bisher damit gerechnet, dass eine Schuldenreduzierung von 3 Millionen Euro erfolgen könnte. Diese Entschuldung durch das Land Hessen in Höhe von 3 Mio. Euro bewirkt eine Entlastung der kommunalen Haushalte im Bereich Zins- und Tilgungsleistung in Höhe von 180.000 Euro jährlich über eine Laufzeit von 20 Jahren.

Im jetzt verabschiedeten Gesetz heißt es: „Die Höchstbeträge der Entschuldungshilfen werden anhand eines Prozentsatzes der Investitions- und Kassenkredite der Kernhaushalte der Gemeinden ermittelt. Der Prozentsatz soll 46 Prozent nicht überschreiten“. Dies entspricht, so die Beerfelder Fraktionssprecherin Elisabeth Bühler-Kowarsch den Angaben der Machbarkeitsstudie und ist ein nicht zu vernachlässigendes Argument für eine Fusion.

Elisabeth 2015

Elisabeth Bühler-Kowarsch

 

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Verwandte Artikel